Nachdem am Sonntag in Kaisers (Bezirk Reutte) 33 Stück Rotwild zur TBC-Bekämpfung in einem Wildgatter erschossen worden sind, will das Land Tirol zukünftig Gatterabschüsse verbieten. Die angewandten Methoden sind laut Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) "nicht mehr zeitgemäß und abzulehnen", hieß es in einer Aussendung.

Allerdings werde auch weiterhin bei "solchen TBC-Vorfällen keine andere Wahl als eine Regulierung" bestehen, weil "einige der entnommenen Tiere vom Sonntag an einer offenen TBC-Erkrankung litten". Damit waren sie für Menschen und Tiere ansteckend, so Geisler.

Fünf der 33 am Sonntag in Kaisers in Tirol (Bezirk Reutte) geschossenen Stück Rotwild sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit TBC infiziert gewesen. Zwei waren hochansteckend, teilte das Land am Dienstag in einer Aussendung mit. Damit liege die TBC-Infektionsrate in Kaisers bei 15 Prozent.

In anderen Revieren, in denen der Rotwildbestand reguliert wird, liege die Infektionsrate unter drei Prozent. "Die vorliegenden Zahlen bestätigen, dass die Regulierung des Rotwildbestandes und die konsequente Bekämpfung von TBC beim Rotwild absolut notwendig sind", erklärte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP).

TBC könne vom Rotwild auf Rinder, die auf Almen weiden, übertragen werden. In den vergangenen Jahren mussten in Tirol rund 300 Rinder auf 119 Bauernhöfen aufgrund des von Rotwild übertragenen TBC-Erregers Mycobacterium caprae getötet werden, 115 davon allein im Außerfern, hieß es. TBC zähle aber auch zu jenen Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen durch direkten Kontakt oder indirekt über Lebensmittel übertragen werden könne, erklärte Franz Katzgraber von der Landessanitätsdirektion. Vor allem für Landwirte bestehe ein Risiko.

Kritik

Am Montag wurde, nachdem die Veterinärbehörde des Landes über den Abschuss informiert hat, Kritik von Bürgermeistern und des Tiroler Jägerverbandes laut. Der Kaiserer Bürgermeister Norbert Lorenz sprach etwa von "tierquälerischen Maßnahmen unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung". Landesjägermeister Anton Larcher sagte, dass "derartige Massen-Keulungen mit weidgerechter Jagd und tierschutzrechtlichen Grundsätzen" nichts gemein hätten. Der Jägerverband distanzierte sich "vorbehaltlos von solchen Maßnahmen".

Der Abschuss der Tiere war wegen eines Urteils des Landesverwaltungsgerichts notwendig geworden, argumentierte das Land. Die Abschussquote, die zur Eindämmung der vom Tier auf Menschen übertragbaren Seuche TBC notwendig sei, wurde damit erfüllt, hieß es. Zudem übte man Kritik am "Jagdausübungsberechtigten" in der Außerferner Gemeinde. Den Abschussanordnungen sei in der Vergangenheit nicht Folge geleistet worden. Die TBC-Infektionsrate liege in Kaisers nämlich deutlich über dem Durchschnitt. Diese Maßnahme anhand eines Regulierungsgatters umzusetzen, wurde zuvor noch als "jagdfachlich anerkannte Methode" bezeichnet.