Auch in österreichischen Städten und Ortschaften könnte es theoretisch Beschränkungen im Fall des Ausbruchs einer meldepflichtigen Erkrankung geben. Dies ist im Paragraf 24 des Epidemiegesetzes festgehalten, wie Oliver Gumhold vom Gesundheitsministerium am Donnerstag auf APA-Nachfrage erklärte. "In der jetzigen Lage ist das aber absolut nicht notwendig", so der stv. Abteilungsleiter Kommunikation.