Das von der EU-Kommission 2013 angestrengte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich aufgrund des unvollständigen österreichischen Natura-2000-Netzwerks ist eingestellt worden. "Nach Abschluss des Verfahrens muss der Fokus auf Erhaltung, Verbesserung, Entwicklung und Betreuung der ausgewiesenen Gebiete gerichtet werden", sagte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Natura 2000 ist ein EU-weites Netzwerk an Schutzgebieten, das wildlebende Tier- und Pflanzenarten und wertvolle Lebensräume auf Dauer erhalten soll. Grundlage dafür sind zwei EU-Naturschutzrichtlinien, die Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und die Vogelschutz-Richtlinie. "Natura 2000 zielt ganz bewusst auf den Schutz bestimmter Schutzgüter ab und nicht auf den grundsätzlichen Schutz von Gebieten. Damit sind menschliche Eingriffe auch weiterhin erlaubt, sofern diese den Erhaltungszustand nicht erheblich beeinträchtigen", so der Umweltdachverband.

Schattenliste mit Gebieten

"Natura 2000 ist ein einzigartiges Instrument, das den Schutz der Natur und Artenvielfalt sicherstellt. Auch wenn die Umsetzung in der Praxis immer wieder an ihre Grenzen stößt und komplexe Diskussionen auslöst, bleibt die unverzichtbare Leistung von Natura 2000 für den Erhalt von Arten und Lebensräumen unumstritten. Wir begrüßen, dass das mehrjährige EU-Vertragsverletzungsverfahren nun abgeschlossen wird und haben uns in einem Schreiben vom 16. Mai dafür auch explizit ausgesprochen. Nicht zuletzt werden dadurch auch Strafzahlungen hintangehalten", sagte Maier.

Im Vorfeld der Entscheidungen 2013 hatte der Umweltdachverband der EU-Kommission eine, gemeinsam mit Experten erstellte, Schattenliste mit nachnominierungswürdigen Gebieten übermittelt. Viele Bundesländer haben seitdem den Nachnominierungsprozess vorangetrieben, um ihren Beitrag zur Auflösung des Verfahrens zu leisten: "134 weitere Gebiete wurden bundesweit seit Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens gemeldet, die Zahl der Natura-2000-Gebiete stieg damit auf österreichweit 350 an", hieß es seitens des Umweltdachverbandes.

Der sechsjährige Nachnominierungsprozess verlief nicht reibungslos. Der Umweltdachverband kritisierte etwa eine fehlende Einbindung der NGOs seitens der Europäischen Kommission und mangelnde Transparenz hinsichtlich der verwendeten Fachgrundlagen. Grundsätzlich sei Natura 2000 aber "das Instrument, das den Verlust der biologischen Vielfalt über unsere Landesgrenzen hinaus durch zielgerichtete Unterschutzstellungen und Managementmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern eindämmen kann", sagte Maier. Der Erfolg dieser Maßnahmen messe sich allerdings an den dafür eingesetzten Mitteln.

Freude in Salzburg

Die von der EU geforderten zusätzlichen Natura-2000-Gebiete im Bundesland Salzburg sind jetzt unter Dach und Fach. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen fehlender Europaschutzgebiete werde eingestellt, teilte das Landes-Medienzentrum am Freitag in einer Aussendung mit. Im Falle einer Verurteilung hätten Strafzahlungen in Millionenhöhe gedroht.

Naturschutzlandesrätin Maria Hutter (ÖVP) habe in ihrem ersten Amtsjahr einen mehr als zehn Jahre dauernden Konflikt mit der Europäischen Union lösen können, hieß es. Die EU-Kommission habe den Salzburger Vorschlag für die Ausweisung der Europaschutzgebiete akzeptiert und mitgeteilt, dass das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wird.

"Viele persönliche Gespräche mit Grundeigentümern haben diesen Erfolg ermöglicht", erklärte die Landesrätin. Nachdem nun ein Konsens gefunden wurde, konnte die langjährige Forderung der EU nach einer Ausweitung des Natura-2000-Netzwerks erfüllt werden. Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Monaten die Salzburger Vorschläge geprüft, "diese akzeptiert und das Vertragsverletzungsverfahren beendet", wurde in der Aussendung erläutert.

Das Land Salzburg hat der Europäischen Union die Ausweisung von sieben Schutzgebieten gemeldet. Diese umfassen insgesamt rund 90 Hektar und befinden sich in den Gemeinden Unken und Mittersill im Pinzgau, Untertauern im Pongau, Golling im Tennengau sowie Grödig, Strobl und Seeham im Flachgau.

Eigentlich hätte bereits im Jahr 2004 alles abgeschlossen sein müssen. Im Jahr 2013 wurde dann gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU eröffnet, weil die geforderten Lebensräume immer noch nicht von den Bundesländern unter Schutz gestellt wurden.