Ein Pass mit dem Eintrag "X" und eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "divers" sind die ersten Urkunden, die in Österreich mit dem dritten Geschlecht ausgestellt worden sind. Bekommen hat sie vor Kurzem Alex Jürgen. Sein Fall war Anlass für das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Vorjahr, wonach Menschen, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, ein Recht auf entsprechende Urkunden haben.

"Wir freuen uns sehr und feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht", sagte Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA. Allerdings sei zu bedauern, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Standesämter "zum Rechtsbruch anweist".

Denn der Minister habe im Dezember 2018 per Erlass angeordnet, dass für die dritte Option nur "divers" zu verwenden ist, dass das Geschlecht Neugeborener nur als "männlich", "weiblich" oder "offen" eingetragen werden dürfe und der dritte Geschlechtseintrag nur dann zustehe, wenn sogenannte VdG-Boards die Intersexualität bestätigen. Diese VdG-Boards gebe es aber bis heute nicht.

Menschen, die "inter" (und nicht "divers") in der Geburtsurkunde stehen haben wollen, müssten dies weiterhin im Gerichtsweg durchsetzen. Alex Jürgen habe dies getan und Recht bekommen. Denn Kickls Erlass binde nur die Standesämter, nicht aber die Gerichte, stellte Graupner in einer Aussendung fest.