Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Montag die Untersuchungshaft gegen die Ehefrau des Mannes wegen dringenden Mordverdachts um einen Monat verlängert worden. Das ist das Ergebnis einer Haftprüfungsverhandlung am Landesgericht Salzburg. Die nicht geständige 30-Jährige war am 10. März in U-Haft genommen worden.

U-Haft bis spätestens 25. April

"Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beschuldigte haben in der heutigen Haftprüfungsverhandlung auf Rechtsmittel verzichtet", informierte Gerichtssprecher Peter Egger. Der Beschluss auf Fortsetzung der Untersuchungshaft ist rechtskräftig und "bis längstens bis zum 25. April" wirksam. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine neuerliche Haftprüfungsverhandlung stattfinden."

Der Szene-Wirt kam am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht leblos am Boden liegend aufgefunden haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet.

"Es war ein tragischer Unfall"

Der Tatverdacht richtete sich gegen die Ehefrau. Sie beteuerte ihre Unschuld. "Es war ein tragischer Unfall", sagte ihr Verteidiger Kurt Jelinek nach der heutigen Haftprüfungsverhandlung zur APA. Die gebürtige Osteuropäerin hatte bereits vor zwei Wochen geschildert, dass sie zum Tatzeitpunkt ein kleines Küchenmesser in der Hand gehalten habe. Es sei bei einem Streit zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Mann und im Zuge dessen zu der Stichverletzung gekommen. Der Mann soll innerlich verblutet sein.

Die Beschuldigte stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Sie hatte zum Tatzeitpunkt 2,4 Promille Alkohol im Blut. Was den verstorbenen Wirt betrifft, so sind die toxikologischen Gutachten auch zur Frage, ob er alkoholisiert und/oder unter Drogeneinfluss war, noch ausständig.

Laut vorläufigem Obduktionsergebnis dürfte der 57-Jährige an einem Lungendurchstich zwischen linker Achselhöhle und Brustwarze gestorben sein. Der Expertise zufolge ist laut Staatsanwaltschaft Salzburg eine Selbstzufügung des Stiches "nicht absolut auszuschließen". Eine "Fremd-Beibringung des Stiches" sei laut Gerichtsmedizin aber die viel wahrscheinlichere Variante, hieß es. Die Verletzung in diesem Bereich würde nicht mit den Angaben der Frau zusammenpassen, wonach es ein tragischer Unfall gewesen sei.

Vor seinem Ableben soll sich der 57-jährige Wirt während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet.