Die Salzburgerin hat sich weder in Österreich abgemeldet noch das Finanzamt über den Umzug informiert. Weil sie knapp Euro 79.000 Beihilfe zu Unrecht bezogen hatte, wurde sie am Dienstag am Landesgericht Salzburg zu drei Monaten Haft auf Bewährung rechtskräftig verurteilt.

Die Familie hatte im Sommer 2007 die Zelte in Österreich abgebrochen, weil es rundherum "massive Probleme" gab, und wollte in Kanada einen Neustart probieren. Zu diesem Zeitpunkt bezog die Frau bereits für die vier Kinder Familienbeihilfe, den letzten Antrag hatte sie dazu drei Jahre davor bei der Geburt des jüngsten Kindes gestellt. Daran, dass auf diesem Formular dezidiert festgehalten ist, jede Wohnsitzänderung müsse binnen vier Wochen gemeldet werden, konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. "Ich habe damals einfach nicht nachgedacht. Ich habe geglaubt, das ist nichts Schlimmes, weil ich ja österreichische Staatsbürgerin bin", sagte die Frau heute vor dem Schöffensenat. Das hatte jedenfalls zur Folge, dass das Finanzamt bis Jänner 2016 weiterhin die Familienbeihilfe ausbezahlte.

20.000 Euro zurückbezahlt

Und das Geld dürfte die Familie auch dringend gebraucht haben, denn der Neustart gestaltete sich zunächst sehr holprig und gelang anfangs nur mit finanzieller Hilfe der Oma. "Wir haben nicht gewusst, ob wir es dort schaffen." Erst seit einem Jahr sei klar, dass die Familie in Kanada bleiben und einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen wolle. Heute verstehe sie natürlich, dass man nicht über lange Zeit Unterstützung aus einem System beziehen könne, für das man selber keine Leistung erbringe. "Ich würde es gerne rückgängig machen." 20.000 Euro hat die 42-Jährige inzwischen auch an die Finanz zurückbezahlt.

Das Gericht sah bei der Frau dennoch "zumindest die geringste Form des Vorsatzes" und verurteilte sie wegen schweren Betruges zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Die teilweise Schadenswiedergutmachung, ihre bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis in der Sache wurden dabei als mildernd gewertet. Da weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger ein Rechtsmittel ergreifen wollen, ist der Spruch bereits rechtskräftig. Und weil die Strafe in der Höhe auch nicht im Strafregister aufscheint, muss die 42-Jährige auch keine Komplikationen bei der Rückreise nach Kanada befürchten.