Der Leiter der Abteilung 8 - Umweltschutz, Harald Tschabuschnig, und auch weitere Mitarbeiter dieser Abteilung, hatten als Zeugen vor dem U-Ausschuss zur Untersuchung der Verantwortungen für die Emission von Hexachlorbenzol im Kärntner Görtschitztal ausgesagt, sie brauchen für Umwelt-Untersuchungen einen Behördenauftrag. Das stimme nicht, sagte Kreiner. Die Umweltabteilung könne sehr wohl von sich aus Kontrollen machen und habe dies auch getan. So seien beispielsweise die HCB-Messungen in Oktober 2014 von der Abteilung 8 eigenständig abgewickelt worden. Auch die Versuchsverbrennungen im Werk Wopfing in Niederösterreich seien im Auftrag der Umweltabteilung erfolgt.

Er und seine Abteilung 7 hätten vor dem 6. November keine Informationen über Bodenproben, über Milch- und Futtermittelkontrollen sowie über die gemessenen Werte gehabt, sagte Kreiner. Als er von den Ergebnissen erfahren habe, habe er Tschabuschnig mitgeteilt, dass er den zuständigen Landesrat Rolf Holub (Grüne) darüber informieren werde. Tschabuschnig habe ihm davon abgeraten, weil er Sorge gehabt habe, dass die Öffentlichkeit zu früh informiert werden könnte, erklärte Kreiner.

Weiters sagte der Beamte, seine Abteilung habe am 4. April 2014 per schriftlicher Anordnung die Umweltabteilung angewiesen, den Bescheid an die Zementfabrik Wietersdorfer & Peggauer, die die HCB-Emissionen durch die Verbrennung von mit chlorierten Kohlenwasserstoffen belastetem Kalk verursacht hatte, zu überprüfen. Denn in dem Werk habe es immer wieder Mängel gegeben, aktueller Anlass für die Überprüfung sei eine Überschreitung der Stickoxid-Werte gewesen. Bei dieser Gelegenheit habe man den Blaukalk auch gleich eingeschlossen, sagte Kreiner. Hinsichtlich des HCB habe man jedoch keine Ergebnisse der Sachverständigen bekommen, präzisierte er.

Kreiner sagte auch, dass für die Bescheiderstellung der Blaukalkverbrennung an Wietersdorfer mehrere Sachverständige des Landes beigezogen worden seien. Diese Mitarbeiter der Umweltabteilung seien im Bescheidverfahren dezidiert und mehrfach gefragt worden, ob alle notwendigen technischen Voraussetzungen vorliegen und ob Auflagen notwendig wären. Ersteres sei von den Mitarbeitern der Abteilung 8 bestätigt und letzteres von ihnen abgelehnt worden, erklärte Kreiner.

Die Wietersdorfer hatten laut anlagenrechtlichem Bescheid die Verpflichtung, den kontaminierten Kalk an einer klar definierten Stelle einzubringen und mit einer bestimmten Temperatur zu verbrennen. Da im Zuge der Untersuchung festgestellt worden sei, dass der kontaminierte Kalk aus der Deponie Brückl der Donau Chemie völlig falsch eingebracht worden sei, habe man die Verbrennung per mündlicher Anordnung gestoppt. Gegen diese Weisung sei nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht anhängig, erklärte der Zeuge. Darüber hinaus habe man auch ein Enthebungsverfahren gegen einen Umweltgutachter des Bundes eingeleitet. Dieser habe noch am 1. September 2014 bestätigt, dass alles in Ordnung sei, sagte Kreiner.

Der Landesbeamte sagte weiters aus, dass ihm auf seine Frage an die Sachverständigen, warum es keinem aufgefallen sei, dass Wietersdorfer nicht bescheidmäßig gehandelt habe, geantwortet worden sei, es handle sich um geschlossene Kreisläufe. Daher habe man von außen nicht erkennen können, dass die Einbringung des Blaukalks an einer anderen als der vorgeschriebenen Stelle erfolgt sei.

Kreiner sagte, dass es seiner Informationen nach bereits im April Grenzwertüberschreitungen gegeben habe. Bisher hatten alle Zeugen und Sachverständigen ausgesagt, dies sei erst am 24. November der Fall gewesen. Zuvor sei zwar HCB festgestellt worden, doch der Wert sei unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze gelegen. Die Sitzung wird mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.