Im Fall rund um eine psychisch kranke 14-Jährige, die am Montagnachmittag auf dem Wiener Friedhof Baumgarten eine 64-Jährige erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwochnachmittag Untersuchungshaft beantragt. Wie Sprecherin Nina Bussek gegenüber der APA sagte, sei der Antrag wegen Tatbegehungsgefahr eingebracht worden. Das Mädchen befindet sich seit den Mittagsstunden in der Justizanstalt Josefstadt.
Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) verwies unterdessen erneut auf die Umstände des Falles hin. Die Handlungen der Teenagerin seien für das Personal „nicht vorhersehbar“ gewesen, sagte eine Sprecherin der MA 11. Das Mädchen war seit November fremduntergebracht, aber stationär immer wieder wegen Eigengefährdung im Spital gewesen.
Die MA 11 unterstrich vor dem Hintergrund das grundsätzliche Prozedere der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und der WG. „Sobald dort festgestellt wird, dass keine Gefährdung gegeben ist, kommt sie zurück in die WG“, so die Sprecherin. „Das heißt, wenn sie nach der Anhaltung zurück in die Wohngemeinschaft kommt, dann ist das nicht mehr akut“, sagte die Sprecherin. „Dort in der WG passiert das soziale Leben, die Kinder haben auch Ausgänge, wir können sie nicht einsperren“, hieß es. Weshalb die Teenagerin am Montag die Einrichtung, die sich unweit des Friedhofs befindet, verlassen hatte, sei derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Frau mit Taschenmesser erstochen
Die 14-Jährige soll am Montagnachmittag eine 64-jährige Österreicherin auf dem Friedhof in Wien-Penzing mit einem Taschenmesser erstochen haben. Gegen 17.30 Uhr entdeckte eine Passantin den von massiven Schnitt- und Stichverletzungen gezeichneten leblosen Körper der Frau. Die Jugendliche wurde später von der Polizei in der Unterkunft als dringend Tatverdächtige in dem Fall festgenommen, sie war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten auffällig und dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben.
Eine Obduktion der Leiche wurde bereits in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis ist noch ausständig. Auch die Ermittlungen zur Frage, in welchem psychischen Zustand das Mädchen bei der Tat war, sowie ob eine Beeinträchtigung durch Drogen oder Alkohol vorlag, laufen noch.