Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt und dabei erwischt wird, kann künftig erst nach 18 Monaten erneut antreten. Bisher war dies nach neun Monaten möglich. Diese und zahlreiche weitere Änderungen sieht eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) vor, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde und nun an das Parlament zur Beschlussfassung geht. Sie soll mit 1. September in Kraft treten.