Der Prozess gegen einen 65-Jährigen, der einen jungen Steirer in einem Facebook-Posting fälschlicherweise als Amokläufer von Graz bezeichnet hatte, ging am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit einem Vergleich zu Ende. Der Burgenländer verpflichtete sich, zur Wiedergutmachung rund 3900 Euro zu zahlen. Wenn die erste Rate eingetroffen ist, wird die Privatanklage gegen ihn zurückgezogen, erläuterte der Anwalt des Steirers.
„In der Wut gepostet“
3900 Euro Entschädigung für Steirer mit ähnlichem Namen wie Amoktäter
Burgenländer (65) bezeichnete 22-jährigen Steirer auf Facebook zu Unrecht als Amokläufer von Graz. Man einigte sich auf 3900 Euro Entschädigung vor Gericht.
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