Wenn die Pkw-Kolonnen im Sommer in alle Richtungen rollen, tauchen bei Familien mit Kindern oft viele Fragen auf. Ab welchem Alter dürfen die Kleinen beispielsweise am Beifahrersitz Platz nehmen? Nimmt man Babyschale oder schon Kindersitz? Es geht dabei nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um die Vermeidung von Strafen - bei Übertretungen drohen nämlich im Extremfall Verwaltungsstrafen bis € 10.000 sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Tipps für die Fahrt

Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, hat gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) vor Beginn der Pkw-Reisesaison häufig gestellte oder besonders knifflige Fragen beantwortet. Die Eckpunkte für eine straffreie Urlaubsfahrt im Überblick:

  • Auch Babys und Kleinkinder benötigen einen eigenen Platz. In einem fünfsitzigen Fahrzeug dürfen also neben den Eltern maximal drei Kinder mitfahren.
  • Kinder bis zu einer Größe von 1,35 Meter benötigen eine Rückhalteeinrichtung. Diese muss dem Alter und Gewicht des Kindes entsprechen.
  • Ab 14 Jahren beginnt in Österreich die Strafmündigkeit. Genau genommen haften Jugendliche dann selbst, falls sie beispielsweise nicht angeschnallt sind. Eltern sollten eine Vorbildfunktion beim Anschnallen einnehmen.
  • Kinder unter 12 Jahren und sogar Babys dürfen auch am Beifahrersitz mitgenommen werden. Bis zu einer Größe von 1,35 Meter benötigen sie aber einen Kindersitz oder eine Babyschale.
  • Eine fehlende Kindersicherung gehört zu den häufigsten Vormerkdelikten. Beim dritten Mal ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. In Extremfällen drohen sogar Verwaltungsstrafen von bis zu 10.000 Euro.
  • Bei Pkw-Reisen ins Ausland: Rechtzeitig über die dortigen Vorschriften informieren. Hier gibt‘s alle Infos.