Eine Frau, die kurz vor Weihnachten 2024 ihre Mutter gewürgt haben soll, ist am Freitag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Die 59-Jährige ist psychisch krank und war nicht zurechnungsfähig, so ein Gutachter. Sie bestritt die Vorwürfe und erklärte, sie habe aufgrund einer Schilddrüsenerkrankung den Hals der Mutter lediglich abgetastet. Die Frau wurde nicht rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Die beiden Frauen lebten im gleichen Mehrparteienhaus im Südburgenland. Das Verhältnis beschrieben sie als gut, wenngleich es doch häufig auch Streit gegeben habe. Am 22. Dezember des Vorjahres sei die Tochter in die Wohnung ihrer Mutter gekommen und habe ihr ihre Schluckbeschwerden aufgrund der Schilddrüsenerkrankung geschildert.

Nachbar hörte Hilferufe

„Ich war verzweifelt wegen der Schilddrüse, weil ich nicht schlucken kann“, so die Betroffene, die seit ihrer Kindheit bereits an Ängsten leide. Die Mutter habe ebenfalls eine Schilddrüsenerkrankung und deshalb habe sie ihren Hals abgetastet, erklärte die Jüngere. In ihrer Verzweiflung habe sie die Mutter auch mit den Füßen getreten: „Die ganze Situation hat mich verärgert.“ Die 78-Jährige rief aufgrund der Tritte um Hilfe, woraufhin der obere Nachbar, der freiwillig als Rettungssanitäter Dienst versieht, mit seiner Ehefrau dazu kam.

Frau wollte Mutter Tabletten geben

Er schilderte als Zeuge, dass die sehr schwach wirkende Tochter ihre Hände um den Hals der Mutter gelegt hatte. Würgemale wurden später aber nicht festgestellt. Die Frau soll allerdings auch zu ihrer Mutter gesagt haben, sie solle die auf dem Tisch gelagerten Tabletten einnehmen, woraufhin der Nachbar die Einsatzkräfte verständigte. Die Staatsanwältin ortete eine Tötungsabsicht und betonte dazu, die Tat wäre jedenfalls auf irgendeine Form umgesetzt worden. Die Betroffene bestritt, dass sie ihre Mutter gewürgt habe: „Das würde ich nie machen.“ Dem Nachbarn warf sie vor, ihr „nicht wohlgesonnen“ zu sein.

Auch die Ältere erklärte: „Sie hat mich abgetastet, nicht hingedrückt.“ Um Hilfe habe sie lediglich gerufen, damit jemand die Situation von außen deeskaliert. Angst vor der Tochter habe sie nicht gehabt.

Geschworene für Unterbringung

Laut einem Sachverständigen wurde bei der Betroffenen eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen festgestellt. Bei der Tat sei sie nicht zurechnungsfähig gewesen, so der Gutachter. Die Betroffene sehe ihre Erkrankung selbst nicht ein, räume nur ein, an Angstzuständen zu leiden. Auch eine Therapie lehne sie ab. Der Sachverständige empfahl eine Unterbringung, da Fremdgefährdung bestehe.

Dafür sprach sich schließlich auch die Mehrheit der Geschworenen aus. Die Frau wird nun in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht, „aufgrund der Gefahr“, die von ihr ausgeht, erklärte die Richterin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Bedenkzeit an.