Sexuell belästigt und anschließend den Job verloren? Das passierte einer Raumpflegerin in Oberösterreich. Die Frau war bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt und wurde als Raumpflegerin bei einer Firma eingesetzt. Schon während der Probezeit wurde sie von einem Arbeitskollegen massiv verbal und körperlich belästigt, wie die Arbeiterkammer berichtet. Ihre Aufforderungen, davon abzulassen, verschlimmerten die Situation der Frau nur noch, der Arbeitskollege drückte sie eines Tages gegen die Wand, küsste sie gegen ihren Willen und rieb sich an ihr.

Daraufhin meldete die verängstigte Frau den Vorfall ihrem Arbeitgeber, statt Verständnis und Konsequenzen für den Arbeitskollegen bekam die Raumpflegerin aber lediglich eine alternative Stelle in einem anderen Betrieb angeboten – mit schlechteren Arbeitsbedingungen, einem längeren Arbeitsweg und Teilzeit. Die Frau konnte das Angebot zu den verschlechterten Bedingungen nicht annehmen, wie die Arbeiterkammer (AK) berichtet, ein gleichwertiges Ersatzangebot kam allerdings nicht. Stattdessen wurde die Frau gekündigt, der Arbeitsvertrag wurde aufgelöst.

Ein Fall der Mehrfachdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wie die AK festhält. Neben mangelnder Abhilfe des Arbeitgebers nach der Meldung einer sexuellen Belästigung, dem Angebot einer verschlechternden Versetzung kommt die Beendigung des Dienstverhältnisses als Reaktion auf die Meldung der sexuellen Belästigung noch hinzu. Zusätzlich verstößt Letzteres noch gegen das Benachteiligungsverbot.

Die Frau wandte sich an die AK Oberösterreich, die 4000 Euro Schadenersatzzahlung für das Opfer erstritt. „Sexuelle Belästigung ist eine massive Grenzüberschreitung, die sich niemand gefallen lassen muss. Alle Menschen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld“, betont Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich. Der Arbeitgeber stritt unterdessen alle Vorwürfe ab.