Ein lebensgefährlicher Stich war erst am Dienstag die Folge eines Streits mitten in der bereits bestehenden „Waffenverbotszone Favoriten“. Das Attentat von Villach, der Angriff auf einem Grazer Friedhof – nicht erst seit diesen Vorfällen wurde der Ruf nach einem österreichweiten Messerverbot laut. Dabei gibt es seit fast einem Jahr einen Entwurf des Innenministeriums zu einem „Messertrage-Verbotsgesetz“. Der zentrale Punkt: Das Tragen von Messern soll an öffentlichen Orten generell verboten werden. Der Entwurf blieb aber in der Schublade, weil sich ÖVP und Grüne nicht auf einen Gesetzestext einigen konnten. Man darf gespannt sein, ob und wie die neue Dreierkoalition dieses Thema wieder aufgreifen wird. Im Koalitionsabkommen war von einem weiteren Ausbau des Waffengesetzes und dem Verbot bestimmter Messerarten die Rede.

Derzeit können Sicherheitsbehörden nur Waffenverbotszonen per Verordnung festlegen. Die waffenfreien Zonen in Favoriten und auf dem Praterstern in der Leopoldstadt „wirken“, sagte Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl kürzlich. In Vorarlberg gilt seit kurzem ein Waffenverbot um den Bahnhof Dornbirn: Hier kam es erst Ende Jänner zu einem Messerangriff. Gültige Waffenverbotszonen gibt es auch in Innsbruck, und zwar im Bereich Bögen sowie beim Südtiroler Platz.

Viele Ausnahmen

In Favoriten existiert das Verbot seit Anfang März letzten Jahres, nachdem es dort in kurzem Zeitraum mehrere Gewalttaten gegeben hatte. Seither wurden bis Ende des Vorjahres 118 verbotene Waffen sichergestellt, davon 80 Messer. Am Praterstern, der schon deutlich länger Verbotszone ist als Favoriten, gab es im gesamten Vorjahr 95 sichergestellte Waffen, davon 73 Messer. Dort gibt es kaum mehr Gewaltkonflikte. Man sieht aber: Der Anteil von Messern an den abgenommenen Waffen ist hoch.

Der bundesweite Messerverbots-Entwurf sieht bei Verstößen Geldstrafen bis zu 3600 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen vor. Der grüne Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr beurteilte den Entwurf als kompliziert, teils verwirrend und mit vielen Ausnahmen. Nicht verboten ist nämlich der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist.

Verfassungswidrige Kontrollen

Auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (Jäger, Soldaten, Sicherheitsbeamte) sind ausgenommen. Ebenfalls sollten Messer, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können, nicht verboten werden. Beim Bauernbundball in Graz kürzlich gesichtet: Ein „Hirschfänger“ in der Lederhose am Kirtag wäre ebenso erlaubt, weil das unter Brauchtumspflege fallen würde.

Die Frage bleibt, wer ein Messerverbot kontrollieren soll. In derzeit geltenden Waffenverbotszonen haben Sicherheitsbeamte eine Durchsuchungsermächtigung , um gefährliche Gegenstände und Waffen zu beschlagnahmen. Damit orientiert man sich am Modell von Veranstaltungen wie Fußballmatches. Aber in ganz Österreich? Messer werden meist nicht sichtbar am Körper getragen. Zeitlich unbegrenzte, anlasslose Personenkontrollen im öffentlichen Raum sind rechtlich nicht zulässig. Außer man ändert die Verfassung.