In zahlreichen deutschsprachigen Medien sorgen gerade Schlagzeilen rund um die Zulassung von Mehlwurmpulver als Bestandteil von Lebensmitteln wie Brot oder Gebäck für Aufregung. Denn mit 10. Februar tritt eine neue Durchführungsverordnung der EU-Kommission in Kraft, die die Verwendung von „UV-behandeltem Mehlwurmpulver“ in Lebensmitteln erlaubt. Der Teufel steckt hier aber im Detail.
Entgegen des Bildes, das durch einige Medienberichte entsteht, geht es nicht um eine generelle Zulassung von Mehlwurmpulver in Lebensmitteln oder gar einen Zwang zu Mehlwurmpulver. Denn: Aufmerksame Konsumentinnen und Konsumenten wissen, dass es so eine grundsätzliche Genehmigung bereits seit mehreren Jahren gibt. Bis zu zehn Prozent des Produktes dürfen laut einer Verordnung aus dem Jahr 2021 aus Mehlwurmpulver bestehen. Einzige Voraussetzung: Die Verwendung muss auf der Verpackung kenntlich gemacht werden. All das bleibt von der aktuellen Durchführungsverordnung der EU-Kommission unberührt.
Genehmigung für Mehlwurmpulver als Vitamin-D-Bringer
Worum geht es dann in dieser neuen Verordnung? Um die Verwendung von zermahlenen Mehlwürmern, die zuvor mit UV-Licht behandelt wurden. Durch die Behandlung sollen die Mehlwürmer mehr Vitamin D produzieren, das dann wiederum in den Produkten, denen das Pulver beigesetzt wird, landen soll. Die Zulassung für dieses konkrete Pulver gilt laut der Verordnung bis 2030 und ist dem antragstellenden französischen Unternehmen Nutri’Earth vorbehalten. Zudem dürfen, anders als bei dem regulären Mehlwurmpulver, lediglich vier Prozent des Endproduktes daraus bestehen und müssen auf der Packung klar ausgewiesen sein.
Neben dem Hinweis, dass Mehlwürmer in dem Produkt enthalten sind, muss auch ein Allergiehinweis auf dem Produkt zu finden sein. Denn das Mehlwurmpulver kann bei Menschen, die eine Allergie gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben haben, allergische Reaktionen auslösen. Zudem muss auf der Packung vermerkt sein, wenn der Vitamin-D-Gehalt des Produktes durch die Mehlwürmer stark erhöht wird.