Seit dem 1. Juli gilt sie: die 35. Novelle der StVO. Konkret bedeutete das, Gemeinden können leichter in Ortschaften Tempo 30 umsetzen und überwachen. Außerdem gibt es nun auch Ampeln, die nach Ende der Grün-Phase nicht blinken. Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten, die in einem bürokratischen Prozess das Erfordernis der Temporeduktion darlegen mussten.