Vor Schulen, Kindergärten & Co.
Erleichterung für Tempo-30-Zonen soll Sicherheit steigern
Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern.
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