Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium.