Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium.
Vor Schulen, Kindergärten & Co.
Erleichterung für Tempo-30-Zonen soll Sicherheit steigern
Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern.
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