Ein pensionierter Verwaltungsrichter war in der St. Peter Hauptstraße auf Höhe der Waldorfschule mit gemessenen 51 km/h unterwegs. Ausgeschildert war aber Tempo 30 – die Strafe über 140 Euro hat er allerdings nicht bezahlt, sondern dagegen berufen. Und heuer vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen: An dieser Stelle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Tempo 30 erforderlich. Also wurde die Tempobeschränkung gekippt, seitdem ist 50 km/h die erlaubte Maximalgeschwindigkeit.
St. Peter Hauptstraße
Schüler demonstrierten für Tempo 30 vor ihrer Schule
Im Februar wurde Tempo 30 vor der Waldorfschule in der St. Peter Hauptstraße gerichtlich gekippt, die Schülerinnen und Schüler wollen es aber zurück. Sie demonstrierten am Montagnachmittag für die Temporeduktion.