Er habe versucht, die Mitarbeiterinnen in sexuelle Gespräche zu verwickeln, und immer wieder angerufen, wenn diese auflegten, hieß es in der Anklage. Das Verfahren wurde diversionell erledigt. Der Mann muss 3150 Euro zahlen. 

Vorwurf der beharrlichen Verfolgung

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem 39-Jährigen das Vergehen der beharrlichen Verfolgung vor. Dieser zeigte sich geständig und entschuldigte sich vor Gericht. Er wisse selbst nicht, was er sich bei den Anrufen gedacht habe. Zuvor habe er eine Erotikhotline ausprobiert, diese habe ihm jedoch nicht zugesagt. Bei den Mitarbeiterinnen der Verkehrsbetriebe habe er das Gefühl gehabt, sie würden ihm zuhören.

Die fünf betroffenen Frauen hätten wohl eher den Hörer zur Seite gelegt und ihn reden gelassen, weil er ansonsten ohnehin gleich wieder angerufen hätte, meinte Richterin Karin Lückl. Immerhin habe er die Nummer knapp 357 Mal am Tag gewählt. Sie bot dem 39-Jährigen eine Diversion an, die eine Geldstrafe von 2000 Euro und Pauschalkosten von 150 Euro umfasst. Den fünf Mitarbeiterinnen muss er außerdem jeweils 200 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen. Der Mann nahm das Angebot an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.