Der Prozess gegen mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters, der im Februar 2023 mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende gegangen ist, muss in Teilen wiederholt werden. Der OGH hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.

Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts. Über diese Anklageaspekte muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.

Davon unberührt blieben dagegen die Verurteilungen wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Die neue Verhandlung hat sich also darauf zu beschränken, ob die Männer Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren bzw. eine terroristische Vereinigung sowie eine kriminelle Organisation vorlag.

Erstinstanzliche Entscheidung fiel im Februar

Nach mehrmonatiger Verhandlung hatte am 2. Februar ein Schwurgericht über vier Angeklagte, die laut erstinstanzlicher Entscheidung den Attentäter unterstützt hatten, wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord zwei Mal lebenslang, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft verhängt. Zwei weitere Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Beteiligung am Mord freigesprochen. Sie fassten jedoch wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, aus.

Was die zentralen Vorwürfe betrifft, wurde ein 24-jähriger mutmaßlicher Islamist für schuldig befunden, den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen zu haben, indem er gefälschte Papiere besorgte. Er bekam dafür 20 Jahre Haft. Bei einem 29-jährigen mutmaßlichen IS-Anhänger wurde angenommen, dass dieser den Attentäter ab Juli 2020 bis zum Tag des Anschlags in Richtung Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für ihn setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ein 23-Jähriger, der die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs mitorganisiert und dem Attentäter den Kontakt zum Waffenvermittler besorgt hatte, indem er ihm dessen Telefonnummer übergab, fasste vom Erstgericht 19 Jahre aus. Lebenslang erhielt dagegen ein 33-Jähriger, bei dem die Geschworenen mehrheitlich der Meinung waren, dass dieser dem Attentäter im Juni und im September 2020 die beim Anschlag verwendeten Schusswaffen - ein Sturmgewehr und eine Pistole - samt passender Munition vermittelt und übergeben hatte.