Untersuchungsausschüsse des Parlaments sind arbeitsreiche Einrichtungen. In gerichtsähnlicher Dramaturgie versuchen sie, auffällige, dubiose politische Vorgänge zu durchleuchten. Seit ihre Einberufung schon von einer Minderheit von mindestens 46 Abgeordneten durchgesetzt werden kann, also seit 2014, haben sie sich zu einer scharfen Waffe der parlamentarischen Kontrolle entwickelt. Zuvor war eine parlamentarische Mehrheit zu ihrer Einsetzung notwendig gewesen, die an solch lästigen Untersuchungen naturgemäß meistens kein Interesse zeigte.