Rund dreieinhalb Jahre zog sich der Prozess des Berliner Clanchefs Arafat Abou-Chaker (47) um einen Streit mit dem Rapper Bushido (45). Am Montag fällte das Landgericht in Berlin eine Entscheidung: Abou-Chaker wurde zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro) wegen unerlaubter Tonbandaufnahmen (Verletzung der Vertraulichkeit des Worts) in 13 Fällen verurteilt.

Ein mildes Urteil angesichts der weiteren Vorwürfe. Von den schwerwiegenderen Anklagepunkten wie Erpressung und Körperverletzung sprach das Berliner Landgericht den 47-jährigen Clanchef mit palästinensischen Wurzeln jedoch frei. Die Staatsanwaltschaft forderte eigentlich eine Haftstrafe von mehr als vier Jahren.

2010 noch eine Einheit: Nyze, Bushido, Arafat Abou-Chakar und Kay One (von links)
2010 noch eine Einheit: Nyze, Bushido, Arafat Abou-Chakar und Kay One (von links) © Imago Stock&people

Keine hinreichenden Beweise für Erpressung

Hintergrund des Prozesses war ein Konflikt um die Auflösung von Geschäftsbeziehungen 2018. Laut Anklageschrift soll der Clanchef die Entscheidung Bushidos nicht akzeptiert und von dem Rapper die Zahlung angeblicher Schulden in Millionenhöhe beziehungsweise die Beteiligung an Musikgeschäften gefordert haben. In diesem Zusammenhang sollte Abou-Chaker den als Nebenkläger auftretenden Musiker auch gegen seinen Willen festgehalten, ihm eine Flasche an den Kopf geworfen und ihn mit einem Stuhl attackiert haben.

Für diese Vorwürfe sah das Gericht nach mehr als hundert Verhandlungstagen aber keine hinreichenden Beweise, es verurteilte Abou-Chaker lediglich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts in 13 Fällen. Drei mitangeklagte Brüder des Clanchefs wurden freigesprochen. Einer von ihnen wurde wegen eines Meineids schuldig gesprochen, die Richterinnen und Richter verzichteten aber auf eine Strafe.

Begonnen hatte der Prozess am 17. August 2020. Insgesamt 25 Mal sagte Bushido seit diesem Tag vor Gericht aus, seine Frau Anna-Maria fünf Mal. Die Familie wurde für rund zwei Jahre unter Polizeischutz gestellt. Mit dem Umzug nach Dubai endete dies. Anis Mohamed Ferchichi, wie Bushido mit bürgerlichem Namen heißt, war am Montag bei der Urteilsverkündung nicht im Berliner Landesgericht anwesend.