Darf man Flüssigkeiten überhaupt noch im Handgepäck mit ins
Flugzeug nehmen?
Ja, allerdings dürfen die Gebinde nicht mehr als 100 Milliliter fassen.  Dabei gilt die auf der Verpackung aufgedruckte Höchstfüllmenge und nicht der tatsächliche Inhalt. Sind sie größer, werden sie bei der Sicherheitskontrolle entsorgt.

Was fällt alles unter den Begriff Flüssigkeiten?
Dazu zählen nicht nur Parfums oder Kontaktlinsenflüssigkeit, sondern auch Cremes oder andere Kosmetika wie Deodorant oder Zahnpasta. Alle Behältnisse müssen in einem ein Liter großen Plastikbeutel (zum Beispiel Frischhaltesackerl mit Zipp) verpackt werden, von dem jeder Fluggast nur einen haben darf. Das Sackerl mit den Flüssigkeiten muss bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Was passiert, wenn ich darauf vergesse?
Üblicherweise liegen an den Sicherheitskontrollen solche Sackerl (manchmal kostenpflichtig) auf, in die man seine Flüssigkeiten nachträglich packen kann.

Ich muss regelmäßig ein flüssiges Medikament einnehmen. Darf ich das mit an Bord nehmen?
Spezialnahrung wie zum Beispiel für Babys oder Medikamente, die man
während des Flugs braucht, müssen nicht in den Plastikbeutel und die Gebinde dürfen auch größer sein als 100 Milliliter. Sie müssen bei der
Sicherheitskontrolle vorgelegt und durchleuchtet werden.

Maximal 100 Milliliter – bedeutet das, man kann im Duty-free-Shop keine Parfums oder Spirituosen mehr kaufen?
Doch. Sie werden im Geschäft gemeinsam mit dem Einkaufsbeleg in einen
versiegelten und genormten Sicherheitsbeutel verpackt.

Wobei muss ich beim Handgepäck noch achten?
Scharfe Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, dürfen nicht ins Handgepäck. Darunter fallen auch ganz alltägliche Gegenstände wie Nagelscheren, Korkenzieher oder Taschenmesser. Sie werden dem Fluggast bei der Sicherheitskontrolle genauso abgenommen wie Explosives oder Entzündliches. Darunter fallen etwa Feuerwerkskörper, Streichhölzer, Benzinfeuerzeuge oder Farbe in Sprühdosen.

Ich habe meinen Koffer aufgegeben, aber er ist am Gepäckband nicht herausgekommen. Was muss ich tun?
Kommt der Koffer am Reiseziel nicht an, muss man am Lost-and-Found-Schalter am Flughafen sofort eine Verlustmeldung machen. Dafür ist der Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer, den man beim Aufgeben am Schalter bekommen hat, essenziell. Deshalb: Immer erst entsorgen, wenn man den Koffer am Zielflughafen auch wirklich bekommen hat. Eine Kopie des Formulars der Verlustanzeige ebenfalls aufbewahren, bis man das Gepäck schließlich in Händen hält.

Der Koffer ist verloren gegangen und wird nachgeliefert. Was mache ich ohne meine Sachen?
Landet das Gepäck mit Verspätung, bekommt man von der Fluglinie entweder ein „Overnight-Kit“ mit den wichtigsten Utensilien oder sie bietet Teilersatz für die Anschaffung von Toiletteartikeln und Kleidung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Airline, liegt aber meist bei 50 Prozent. Wichtig: Reiseunterlagen und Rechnungen für Ersatzkäufe unbedingt aufbewahren, damit man das Geld einfordern kann.

Mein Koffer ist zwar angekommen, aber er ist unterwegs beschädigt worden. Was kann ich unternehmen?
Beschädigungen des Gepäcks, die während des Flugs oder beim Handling am Flughafen entstanden sind, sollte man jedenfalls mit Fotos  dokumentieren, um seinen Anspruch bei der Airline geltend zu machen. Hat sich der Koffer durch den Schaden geöffnet, empfiehlt es sich
zu kontrollieren, ob beim Transport etwas herausgefallen ist. Am besten erledigt man die Meldung des Schadens gleich in der Ankunftshalle,
bevor man den Flughafen verlässt – danach wird es schwieriger zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich auf der Reise entstanden ist. Grundsätzlich hat man für die Anzeige aber sieben Tage Zeit. Ersetzt werden einem lediglich der Zeitwert des Koffers oder die Reparaturkosten, nicht der Preis für einen Neukauf – maximal 1300 Euro. Das gilt auch, wenn der Koffer samt Inhalt verloren geht und nicht mehr auftaucht.

Ich nehme ein sehr wertvolles Stück mit auf die Reise und habe Angst, dass es verloren geht. Was tue ich am besten?
Grundsätzlich gilt: Besonders wertvolle oder dringend benötigte Dinge wie Pässe oder andere Reisedokumente sollte man im Handgepäck mitnehmen. Geht das nicht, sollte man den kostbaren Inhalt bei der Airline deklarieren – oft wird ein Aufpreis fällig – oder eine Gepäckversicherung abschließen.

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