Ab Juli kommt das neue Pauschalreisegesetz zum ersten Mal zum Einsatz – mit zahlreichen Neuerungen für die Reisenden. Helga Freund, Geschäftsführerin von Ruefa, gitb Ausunft.

Wichtig ist der Stichtag: „Das Gesetz gilt nur für Neubuchungen von Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht und danach angetreten werden“, sagt Freund.

Konkret sind vor allem drei Veränderungen für Kunden erfreulich, wenn sie im Reisebüro buchen:

  • Reiseangebote mit mehreren, individuellen Komponenten gelten jetzt als Pauschalreise – und bieten den entsprechenden Haftungsschutz.

  • Bei Insolvenzen ist das Kundengeld zusätzlich abgesichert und zwar auch bei getrennter Buchung von Flug, Hotel etc.

  • Reiseveranstalter und -büros müssen schon vor Vertragsabschluss mehr Information über die Vorgehensweise bei Problemen auf der Reise bieten.

Achtung: Ausnahme Onlinebuchung!

Helga Freund warnt dahingehend vor Enttäuschungen. „Das Pauschalreisegesetz umfasst keine Reisebausteine, die etwa online über Buchungsplattformen bei verschiedenen Anbietern individuell vom Kunden selbst zusammengestellt werden. Das ist den meisten im Moment noch gar nicht bewusst. Kommt es dann zu Problemen am Urlaubsort, folgt der zusätzliche Ärger, weil der Konsument gar nicht wie erwartet den Schutz des neuen Gesetzes genießt.“

Immerhin 35 Prozent der Österreicher buchen ihre Reise online, wie der aktuelle Ruefa Reisekompass zeigt. Für Kunden, die schon bisher bei Reisebürosgebucht haben, verändert sich dagegen kaum etwas, da diese auch vorher schon einen ähnlichen Haftungsumfang bieten mussten (das betrifft etwa 29 Prozent der Buchungen).