Nachdem WhatsApp 2021 seine Nutzungsbedingungen geändert hat, war der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht gezogen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass die Änderungsklausel von WhatsApp unzulässig ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Fünf weitere beanstandete Klauseln in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp waren bereits zuvor vom Oberlandesgericht Wien rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt worden.