"Bei den Mautnachzahlungen geht es oft nur um minimale Nachforderungsbeträge. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, weil solche Forderungen in Italien erst nach zehn Jahren verjähren. Betrieben werden diese Forderungen durch an sich seriöse italienische Inkassobüros", erklärt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner das Problem.
Gute Frage
Mautnachforderungen aus Italien: Muss ich das bezahlen?
Beim ÖAMTC häufen sich derzeit Anfragen von Autobesitzerinnen und besitzern, die gerade eine Nachforderung für eine Mautnachzahlung aus einem vergangenen Italien-Urlaub bekommen haben – teilweise sind es Forderungen von 2013.