"Bei den Mautnachzahlungen geht es oft nur um minimale Nachforderungsbeträge. Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, weil solche Forderungen in Italien erst nach zehn Jahren verjähren. Betrieben werden diese Forderungen durch an sich seriöse italienische Inkassobüros", erklärt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner das Problem.

Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man, so Pronebner zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italien-Urlaub übereinstimmt. Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden meistens von Inkassobüros verschickt. "Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro, abhängig von der gefahrenen Mautstrecke und den von diesem Grundbetrag abhängigen Bearbeitungsgebühren."

Teurer Irrtum

Viele Betroffene seien der Meinung, sie hätten die Maut bezahlt, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. "Aber die Schranken öffnen sich auch, wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (etwa für Telepass-Besitzer) benutzt wurde. Das soll Stau auf der Autobahn verhindern", erklärt die Juristin. Die Eintreibung über Inkassobüros sei in Italien möglich und auch üblich. "Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung jetzt leider nachholen."

Außerdem gibt es im Norden von Mailand das elektronische "Free Flow"-Mautsystem, bei der keine Bezahlung an Mautstationen möglich ist. Hier kann man sich im Vorhinein registrieren oder die Gebühr binnen 15 Tagen nachzahlen. "Auch zu diesem speziellen System häufen sich derzeit Maut-Nachforderungen", sagt die Juristin.

Was bei Polizeistrafen anders ist

Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone ("zona a traffico limitato"), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln, warnt Pronebner. Diese Strafe müsse binnen 360 Tagen zugestellt werden, und meist habe man die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen einen reduzierten Strafbetrag zu bezahlen.

So sichern Sie sich ab

Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen grundsätzlich aufbewahrt werden.