Worte sind mitunter brutale Waffen, die gerade im Internet gern ohne Rücksicht auf Verluste eingesetzt werden. Aber wie viel an Beleidigung, Schmähung und Bloßstellung muss man sich eigentlich gefallen lassen, bis man sich rechtlich dagegen wehren kann? „Liegt eine Straftat vor, ist es in der Regel einfacher, sich zu wehren. Aber schon die Frage, ob überhaupt strafbares Verhalten vorliegt, kann mitunter schwierig sein. Es geht hier immer um eine Erheblichkeitsschwelle, eine Verletzungsintensität, die erreicht sein muss,“ sagt dazu der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Gappmayer, der sich auf Opferrechte spezialisiert hat.
© Sinisa Pismestrovic
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Wo das Gesetz hilft
Hass im Internet: Was man sich nicht gefallen lassen muss
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Von Beleidigungen bis zur Hetze im Internet. Was es mit der Erheblichkeitsschwelle auf sich hat, wann es eine sogenannte Prozessbegleitung gibt und wie man im Einzelfall rechtlich gegen Täter und Täterinnen vorgehen kann.