Beim Kauf einer noch gar nicht fertiggestellten Wohnung vom Bauträger wird in der Regel die Ratenplanmethode vereinbart, also Bezahlung nach Baufortschritt. Der gesamte Kaufpreis fällt tatsächlich wann an?
Antwort: "Hier haben viele schon den ersten Aha-Effekt", sagt der Rechtsanwalt Philipp Wieser von der Grazer Anwaltskanzlei "Held Berdnik Astner & Partner". Der Kaufpreis ist nämlich bereits bei Vertragsabschluss entweder auf ein Treuhandkonto einzuzahlen oder durch Bankgarantie oder Kredit zu besichern. Wieser: "Das ist nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) zulässig und aus Sicht des Bauträgers auch nachvollziehbar, da auch dieser ein Interesse daran hat, dass Käufer über die finanziellen Mittel tatsächlich verfügen und diese treuhändig erlegen."