1. Mein Rückflug wurde gestrichen. Es ist klar, dass ich nicht rechtzeitig wieder zur Arbeit gehen kann. Was ist zu tun?
Antwort: Sie müssen Ihren Dienstgeber unverzüglich über die Situation informieren und alle zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit so rasch wie möglich wieder antreten zu können. Auf Verlangen Ihres Dienstgebers müssen Sie den Dienstverhinderungsgrund (Flugausfall etc.) nachweisen. „Für den Streitfall empfiehlt es sich, entsprechende Beweise zu sichern“, betont der AK-Experte Bruno Sundl und rät: „Wer seinen Flug aufgrund langer Wartezeiten verpasst, sollte belegen können, dass er rechtzeitig am Flughafen war – etwa durch ein Foto mit erkennbarer Uhrzeit am Flughafen.“
Reisechaos
Verspäteter Dienstantritt wegen Flugausfall: Was heißt das arbeitsrechtlich?
Der Sommer ist geprägt vom Reisechaos – daraus könnten sich auch arbeitsrechtliche Probleme ergeben. Was Beschäftigte wissen sollten, wenn sie am Urlaubsort festsitzen und dadurch nicht rechtzeitig wieder an ihrer Arbeitsstelle sind.
© Sinisa Pismestrovic