An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. Gleichzeitig steigen Fehlerhäufigkeit und Unfallrisiko. "Aber auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist", sagen die Experten der Arbeiterkammer. Bauarbeiter sind hier ein Sonderfall, weil Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gilt. Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5 Grad das Arbeiten im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. "Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bzw. den von ihm oder ihr Beauftragten."
© (c) Jens Rother - stock.adobe.com (Jens Rother)
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Arbeitsrecht
Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Hitzeferien?
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Baustellen sehen bei Außentemperaturen jenseits der 30 Grad verlassen aus. Haben Arbeitnehmer und -nehmerinnen bei "unmenschlichen Temperaturen" generell das Recht, ihren Arbeitsplatz zu verlassen?