An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration deut­lich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. Gleichzeitig steigen Fehler­häuf­ig­keit und Unfallrisiko. "Aber auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeit­nehmer­innen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage da­für, den Arbeitsplatz zu ver­lassen, wenn die sommer­liche Temperatur zu hoch ist", sagen die Experten der Arbeiterkammer. Bauarbeiter sind hier ein Sonderfall, weil Hitze als Schlecht­wetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­ent­schäd­ig­ungs­ge­setz­es gilt. Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5 Grad das Arbeiten im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. "Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bzw. den von ihm oder ihr Beauftragten."