Italien ist eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub, bevorzugt wird mit dem Auto gereist. Die schönen Urlaubserinnerungen trüben sich allerdings ein, wenn danach ein Brief vom Inkasso-Schreiben im Postkasten landet. "Wir erhalten zurzeit viele Anfragen der Klubmitglieder zu Forderungsschreiben aus Italien. Meist geht es um Mautnachforderungen, die aber bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2015, zurückreichen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Was ist der Grund?

Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man, wie Pronebner betont, zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italien-Urlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: "Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone – eine ,zona a traffico limitato' – dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden, und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen."

Die derzeit häufigen Mautnachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. "Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrerinnen passieren, auch wenn kein Mautbetrag abgebucht oder die falsche Spur (etwa für Telepass-Inhabern) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden. Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich", so die ÖAMTC-Juristin. „Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen“, so Pronebner.