1. Wann sollte ich über eine Patientenverfügung nachdenken?

Laut dem Allgemeinmediziner und Buchautor Wilhelm Margula, der sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, ist es eigentlich nie zu früh, darüber nachzudenken, welche medizinischen Behandlungen man ablehnt. „Durch einen Unfall kann man in jedem Alter in eine Situation kommen, in dem man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann“, sagt Margula. Außerdem brauche es für eine Patientenverfügung eine intensive Beschäftigung mit der Frage: „Was will ich, was will ich nicht?“ Dafür sollte man sich genügend Zeit nehmen.

2. Wer braucht eine Patientenverfügung?

„Früher wurden 90 Prozent der Patientenverfügungen von Menschen abgeschlossen, die unheilbar krank waren“, sagt Margula. Das habe sich vor allem durch die demografische Entwicklung geändert: Immer mehr Patientenverfügungen werden mit Hinblick auf Behandlungen im hohen Alter oder auf eine Demenzerkrankung abgeschlossen.

3. Was kann in einer Verfügung geregelt werden, was nicht?

Laut dem Ratgeber der Patientenanwaltschaft können in einer Patientenverfügung nur medizinische Handlungen abgelehnt werden, keine pflegerischen. Das heißt, man kann nicht ablehnen, dass man gefüttert wird. „Ich kann aber ablehnen, gegen meinen Willen gefüttert zu werden“, sagt Margula. In der Patientenverfügung muss genau definiert werden, welche medizinische Maßnahme man in welcher Situation ablehnt.

Wilhelm Margula, Arzt und Autor
Wilhelm Margula, Arzt und Autor © kk

4. Was bedeutet das für die Behandlung im hohen Alter?

Laut Margula greift die Patientenverfügung beim Thema Demenz zu kurz: „Bei der Demenz gibt es nicht das eine Medikament in der einen Situation, das ich vorab ablehne.“ Daher müsse man sich mit dieser Erkrankung intensiv auseinandersetzen und sich überlegen, was mit einem geschehen soll - ob man zum Beispiel bei einer Lungenentzündung mit Antibiotika behandelt werden will.

5. Muss ich all diese Fragen ganz alleine beantworten?

Für eine Patientenverfügung muss ein umfassendes Gespräch mit einem Vertrauensarzt geführt werden - dieses muss auch dokumentiert werden! Dabei wird der Patient vom Arzt über die Behandlungen und die Folgen seiner Entscheidung aufgeklärt. Ein solches Gespräch kann auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim stattfinden. Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich bei einer Patientenanwaltschaft, einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet werden.

6. Ich habe eine Patientenverfügung gemacht - ist es damit erledigt?

Nein, laut Empfehlung und laut Margula sollte man sich einmal pro Jahr mit seiner Patientenverfügung auseinandersetzen - nicht nur, weil sich die eigene Situation geändert haben könnte, sondern auch weil die Medizin Fortschritte macht. „Man sollte auch mit seinen Angehörigen darüber sprechen“, rät Margula - auch wenn das Thema leider ein Tabu ist.

7. Wer kann meine Patientenverfügung widerrufen?

Die eigene Patientenverfügung kann man nur selbst widerrufen - das kann jedoch absolut formlos geschehen. Eine mündliche Äußerung oder auch nur ein Nicken oder Kopfschütteln auf eine diesbezügliche Frage bewirkt den Widerruf der Patientenverfügung.