Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat für die Booster-Impfung von Kindern ab zwölf Jahren mit dem Corona-Impfstoff der Hersteller Pfizer und Biontech grünes Licht gegeben. Das teilte die EMA am Donnerstag in Amsterdam mit. Ebenso stimmten die EMA-Fachleute nun auch der Grund-Impfung von Kindern von sechs bis elf Jahren mit dem Vakzin des Herstellers Moderna zu. Die endgültige Zustimmung trifft die EU-Kommission, das gilt als Formsache.

Booster: In Österreich im "Off-Label-Use" möglich

Die EMA betonte, dass die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob eine Booster-Impfung für Kinder angeboten werden soll. In Österreich war eine Drittimpfung mit den mRNA-Vakzinen von Pfizer/Biontech und Moderna bereits ohne Zulassung unter 18 Jahren möglich. Wegen der Omikron-Welle hatte das Nationale Impfgremium (NIG) den Booster auch bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren ab sechs Monaten nach der zweiten Impfung empfohlen. Auf Wunsch und nach ärztlicher Entscheidung ist dies auch bereits nach vier Monaten möglich, heißt es in der aktuell gültigen Anwendungsempfehlung des NIG.

Der Pfizer-Impfstoff ist bereits als Grundimpfung in zwei Dosen für Menschen ab fünf Jahren zugelassen. Doch die Zulassung für eine Auffrischungsimpfung galt bisher erst ab 18 Jahren. Auch der Impfstoff von Moderna soll nun für Kinder von sechs bis elf Jahren zugelassen werden. Die Wirksamkeit und Sicherheit des Präparates sei ebenso hoch wie bei Erwachsenen. Für Kinder soll die Dosis um 50 Prozent reduziert werden, wie die EMA mitteilte. Studien zeigten, dass damit der Immunschutz bei Kindern so hoch sei wie bei Jugendlichen von 18 bis 25 Jahren mit der hohen Dosis. Mögliche Nebenwirkungen seien Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Fieber oder Gelenkschmerzen.

Das NIG empfiehlt aufgrund von internationalen Sicherheitsberichten zu einem erhöhten Auftreten von Myokarditis und Perikarditis vorwiegend bei jüngeren Personen Impfungen mit Moderna derzeit vorsichtshalber erst ab einem Alter von 30 Jahren. Gemäß der Zulassung könne der Impfstoff auf ausdrücklichen Wunsch aber auch bei Personen unter 30 Jahren verwendet werden, wird in der Anwendungsempfehlung des NIG betont.