Im Kampf gegen die gefährliche Synthetik-Droge Crystal Meth will die Europäische Union den Handel mit einem Vorprodukt einschränken. Wie der MDR am Montag berichtet, wird die EU-Verordnung zu den sogenannten Drogenausgangsstoffen zum 21. September 2016 geändert. Demnach fällt die Chemikalie Chlorephedrin, die für die Herstellung von Crystal benötigt wird, künftig in die "Kategorie 1" der EU-Verordnung und unterliegt damit sehr strengen Handelsrestriktionen sowie Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.