Tipp vom "Kräuterpfarrer"
Nach Zeitungskolumne: Frau rieb sich stundenlang mit Kren ein
Gegen einen fehlerhaften Gesundheitstipp des "Krone"-Kräuterpfarrers kann laut Europäischem Gerichtshof nicht erfolgreich nach der Produkthaftungsrichtlinie geklagt werden. Hintergrund ist die Beschwerde einer Leserin: Sie hatte wegen eines Fehlers in der bekannten Kolumne stundenlang geriebenen Kren aufgetragen.
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