Am Montagvormittag luden Minister Gernot Blümel und Vizekanzler Heinz-Christian Strache zur Pressekonferenz „Fernsehexklusivrechtegesetz“ ins Bundeskanzleramt. Darin konkretisierten die Vertreter der Regierungsparteien, wie die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und den privaten Sendern künftig funktionieren soll. Wie bereits mehrfach betont, setzt Blümel auf eine engere Kooperation, die den österreichischen Vertretern am Fernsehmarkt, privaten wie öffentlich-rechtlichen, eine Möglichkeit geben soll, gegen die großen US-Player wie Google oder Facebook zu bestehen. (Details zur Pressekonferenz folgen.)

Wrabetz fordert Gesetzesänderung

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatte zuvor ausgewählten Medienpartnern seine Anliegen nähergebracht: Und da fällt die Erweiterung der „Fernsehexklusivrechteliste“ darunter.

Konkret wird Wrabetz diese Ereignisse vorschlagen: ein Spiel pro Runde Fußball-Bundesliga; Spiele der Champions League und Europa League bei Beteiligung österreichischer Vereine; alle Spiele der österreichischen Fußball-Nationalmannschaft; alle alpinen und nordischen Ski-Weltcuprennen in Österreich; der Formel-1-Grand-Prix von Österreich; Tennis-Grand-Slam-Turniere ab dem Viertelfinale bei österreichscher Beteiligung. Jetzt schon finden sich auf der Liste als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung u. a. die Olympischen Sommer- und Winterspiele, die FIFA-Weltmeisterschaft (Herren) und das Neujahrskonzert.

Sicherung von Premiumsport

Die Sicherung von Premiumsport mit österreichischer Beteiligung im Free-TV wird auch ein Kernpunkt des ORF bei den anstehenden Medientagen (26./ 27. September in Wien) sein. Seinem Aufsichtsrat musste Wrabetz ja beim Vorlegen der Marktanteile gestehen: „Ohne Sport wäre ORF eins nur halb so groß!“ Und groß ist ORF eins ja längst nicht mehr, letzten August kam das Problemkind von Wrabetz in der Gesamtzielgruppe (Erwachsene ab zwölf Jahren) auf einen Marktanteil von bloß 7,7 Prozent.

Geplante Module des „ORF-Players“, den Wrabetz für 2019 ankündigt: eigens produzierte Inhalte für online (wofür das Gesetz geändert werden müsste), eine erweiterte TVthek mit längerer Behaltefrist für die Sendungen sowie kuratierte Archive wie etwa ein Kinderportal.