Der Entscheid des Kantonsgerichts Zug betreffend „Schutz der Persönlichkeit“ ist der Öffentlichkeit seit heute früh zugänglich. Die beklagte Partei, der Ringier-Verlag, wird verpflichtet, der Klägerin, Jolanda Spiess-Hegglin, den Gewinn herauszugeben, den die Ringier AG auf ihrem Rücken erzielte: Inklusive Zinsen von fünf Prozent sind das 459.582,50 Franken. Dazu kommt eine „Parteientschädigung“ für die Klagskosten (Anwalt, Privatgutachten, etc.) in Höhe von 112.495,50 Franken sowie Rückzahlungen für Gerichtskosten in Höhe von 12.060 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.