Der Entscheid des Kantonsgerichts Zug betreffend „Schutz der Persönlichkeit“ ist der Öffentlichkeit seit heute früh zugänglich. Die beklagte Partei, der Ringier-Verlag, wird verpflichtet, der Klägerin, Jolanda Spiess-Hegglin, den Gewinn herauszugeben, den die Ringier AG auf ihrem Rücken erzielte: Inklusive Zinsen von fünf Prozent sind das 459.582,50 Franken. Dazu kommt eine „Parteientschädigung“ für die Klagskosten (Anwalt, Privatgutachten, etc.) in Höhe von 112.495,50 Franken sowie Rückzahlungen für Gerichtskosten in Höhe von 12.060 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jolanda Spiess-Hegglin in einer ersten Reaktion: „Ich bin einfach nur glücklich, dass das Gericht meiner Argumentation gefolgt ist.“ Insgesamt ist es die stolze Summe von 584.138 Franken (617.112 Euro), die der Verlag seinem Opfer nun schuldig ist. Und das für nur vier Artikel, die vorerst eingeklagt wurden:

+  „Sex-Skandal in Zug: Alles begann auf der ‚MS Rigi‘“ vom 27. Dezember 2014 im Medientitel Blick Print und Blick Online

+ „Jolanda ‚Heggli‘ zeigt ihr ‚Weggli“ vom 4. Februar 2015 im Medientitel Blick am Abend und Blick Online

+ „Neue Fakten in Zuger Polit-Sex-Affäre aufgetaucht: DNA-Analyse belegt ‚Kontakt im Intimbereich‘“ vom 14. August 2015 im Medientitel Blick Print, und „DNA-Analyse in Zuger Polit-Affäre beweist ‚Kontakt im Intimbereich“ vom 14. August 2015 im Medientitel Blick Online;

+ „Ich öffnete die Türe und sah Kleider am Boden“ im Medientitel Blick am Abend Print vom 24. September 2015, und „Zeugen-Protokoll der Zuger Sex-Affäre aufgetaucht: ‚Ich öffnete die Türe und sah Kleider am Boden‘“ vom 24. September 2015 im Medientitel Blick Online.

Der letzte Prozesstag im November war der Höhepunkt eines zehn Jahre währenden Verteidigungskampfes der heutigen Journalistin und ehemaligen Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gegen das Boulevard-Medium „Blick“ (Ringier-Verlag). Das Urteil dürfte wegweisend für künftige Medienklagen in der Schweiz, aber auch in Deutschland oder Österreich sein. Rena Zulauf, die Medienanwältin an der Seite des Opfers: „Das Urteil ist ein Meilenstein im Medienrecht. Es bekräftigt den Rechtsgrundsatz ‚Unrecht darf sich nicht lohnen.‘“

Jolanda Spiess-Hegglin wurde im Dezember 2014 im Rahmen einer politischen Feier Opfer eines mutmaßlichen Sexualdelikts. Sie wurde mit Bild und Namen in der Boulevardzeitung „Blick“ identifiziert und im Laufe der folgenden Jahre immer wieder zum Objekt der Berichterstattung. Insgesamt sind mehr als 150 persönlichkeitsverletzende Artikel dokumentiert. Allein in dieser Causa wird noch einiges an weiteren Klagen auf Ringier und andere Verlage zukommen.

Das Bahnbrechende an diesem Urteil: Noch nie zuvor war es gelungen, die Gewinne eines Verlages auf die einzelnen strafbaren Artikel herunterzubrechen. Das Kantonsgericht schrieb quasi eine „Formel“ dafür fest. Der Weg dorthin: „Stufenklage“. Im ersten Schritt wurde die Feststellung erstritten, dass die Artikel die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzten. Im zweiten Schritt wurde die beklagte Partei verpflichtet, der Klägerin den Gewinn herauszugeben, den sie mit der Publikation der inkriminierten Artikel erzielt hat. Im dritten Schritt wurde die Herausgabe aller Unterlagen zur Berechnung des Gewinns erzwungen. Und im vierten Schritt schließlich definierte das Gericht auf Basis dieser Unterlagen eine Formel für die Höhe des Gewinns pro einzelnem Artikel.

Ringier will das Urteil anfechten

Zwar zähle die Berichterstattung von damals tatsächlich „nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des Blick“. Sie sei „Ausdruck eines harten Boulevardstils, den Blick längst nicht mehr praktiziert, und das ist gut so“, sagt Ladina Heimgartner (CEO Ringier Medien Schweiz). Der tatsächliche Gewinn sei jedoch ein Bruchteil der geforderten Summe.

Im November 2024 erschien unter dem Titel „Meistgeklickt“ die Rückschau Jolanda Spiess-Hegglins auf die Jahre des Kampfes um ihre Persönlichkeitsrechte. Ihre Motivation: „Endlich einmal konnte ich selbst meine eigene Geschichte erzählen.“

Auszüge aus dem Buch finden Sie hier.

„Meistgeklickt“ von Jolanda Spiess-Hegglin
„Meistgeklickt“ von Jolanda Spiess-Hegglin © Limmat Verlag