Im ORF-Stiftungsrat soll diesen Donnerstag die Bestellung des langjährigen Chefredakteurs Gerhard Koch (58) zum neuen steirischen Landesdirektor über die Bühne gehen. Generaldirektor Alexander Wrabetz legte sich ja schon vor zwei Wochen auf diesen Besetzungsvorschlag fest. Koch folgt auf den ausscheidenden Gerhard Draxler.

Doch wie aus Kreisen der Stiftungsräte verlautet, könnte dieser Fall noch ein Nachspiel bei der Regulierungsbehörde KommAustria haben. Dort will nämlich ein anderer Bewerber Einspruch erheben: Roland Brunhofer (52), bis 2016 höchst erfolgreich als Landesdirektor im ORF Salzburg tätig und seither in der Generaldirektion angesiedelt, sieht durch die Bestellung von Koch das ORF-Gesetz verletzt.

Anwalt beruft sich auf ORF-Gesetz

Dem Vernehmen nach lässt Brunhofer über den Steyrer Rechtsanwalt Hubert Niedermayr eine Beschwerde vorbereiten, die sich auf Paragraf 27 ORF-Gesetz stützt: Dort steht drin, dass bei der Auswahl „in erster Linie die fachliche Eignung“ zu berücksichtigen sei. Laut Ausschreibung war einschlägige fünfjährige Berufserfahrung gefordert – dieses Kriterium erfülle in erster Linie Brunhofer als Ex-Landesdirektor in Salzburg, so das Argument.

Brunhofer selbst will sich auf Anfrage nicht zu der Causa äußern. Klar scheint aber, dass sich der Einspruch nicht gegen Koch richtet, sondern eher gegen Wrabetz. Dieser habe seinem früheren Vertrauten Brunhofer schon mehrfach Top-Jobs im Haus „vor die Nase gehalten“ und dann zurückgezogen, schildern Eingeweihte die Situation.

Der SPÖ-nahe Brunhofer ist gebürtiger Steyrer und früherer ORF-Betriebsratschef im Landesstudio Oberösterreich. Im ORF gilt er nicht nur als Sanierer – er zog in Salzburg massiv die Kostenbremse und steigerte die Werbeeinnahmen –, sondern machte sich auch mit neuen Formaten wie dem Frühfernsehen einen Namen. Auf ihn geht auch der Quotenhit „9 Plätze - 9 Schätze“ zurück. Derzeit allerdings ist der Manager eher kaltgestellt, er hat sich mehrfach um Leitungspositionen beworben.