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„Atemlos“ bis „Über den Wolken“

Gericht entschied: ChatGPT darf Liedtexte nicht ohne Lizenz nutzen

Die Nutzung von Songtexten durch den US-Konzern verstößt laut Landgericht München gegen das Urheberrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Landgericht München hat entschieden, dass die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT ohne Lizenz gegen das Urheberrecht verstößt.
  • OpenAI wurde verurteilt, die Speicherung und Ausgabe der Texte zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch KI haben.
  • Die Gema strebt an, dass Lizenzen für die Nutzung der Liedtexte abgeschlossen werden.
  • OpenAI plant, gegen das Urteil vorzugehen und weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Ein deutsches Gericht bremst ChatGPT bei Liedtexten ein
© IMAGO/Rene Traut
Ein deutsches Gericht bremst ChatGPT bei Liedtexten ein
© IMAGO/Rene Traut
11. November 2025,
12:57 Uhr

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