Mit einer gewissen Routine widmeten sich die 31 Mitglieder des Völkermarkter Gemeinderates in der jüngsten Sitzung der geplanten Erweiterung des Stadtkerns, der um einen nördlich der Packer Straße (B 70) gelegenen länglichen Streifen von der Shell-Tankstelle im Westen über den sogenannten „Schotterparkplatz“ bis zum Kreisverkehr beim City-Center im Osten wachsen soll. Bekanntlich hat das höchste politische Gremium der Südkärntner Bezirkshauptstadt nach negativen Bescheiden des Landes Kärnten bereits mehrmals über dieselbe Neufestlegung der Kernzone abgestimmt – zuletzt erst am 13. Oktober 2025.

Nachdem das Land den schriftlichen Antrag der Stadt Völkermarkt „wegen Unvollständigkeit“ zurückgewiesen hatte, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die neuerliche Einleitung eines Verfahrens zur Erlassung einer neuen Stadtkernverordnung. Während der Kundmachungsfrist bis heuer am 5. Februar langten insgesamt fünf Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die in der letzten Gemeinderatssitzung am 18. März allerdings nicht verlesen wurden, da dies gesetzlich nicht zwingend vorgesehen sei. „Wir haben aber alle Einsprüche genau angeschaut und durchdiskutiert“, sagte der zuständige Planungsreferent Gerald Grebenjak (FPÖ).

Stellungnahme des beauftragten Raumplaners

Gemeinderat Andreas Motschnig (FPÖ) verlas als Obmann des Ausschusses für Regional- und Verkehrsplanung sowie Umweltschutz die fachliche Stellungnahme des Raumplanungsbüros LWK ZT GmbH aus Villach. Darin wird die gegenständliche Erweiterungsfläche, bei der es sich um bereits zu 80 Prozent verbautes Geschäfts- beziehungsweise gemischtes Baugebiet handelt, mit ihrer bestehenden Nutzungsvielfalt beschrieben. „Die Erweiterungsfläche stellt bereits jetzt einen integrativen Bestandteil des Stadtlebens dar“, heißt es dort etwa. Weiters würde die aktuelle Nutzung des „Schotterparkplatzes“ aus raumplanerischer Sicht dem innerstädtischen Potenzial einer solchen Fläche bei Weitem nicht gerecht werden. Ferner könne das besagte Areal auch keineswegs als „naturnah“ oder „ökologisch wertvoll“ bezeichnet werden.

Das längliche Erweiterungsgebiet nördlich der Packer Straße (grün strichlierte Fläche)
Das längliche Erweiterungsgebiet nördlich der Packer Straße (grün strichlierte Fläche) © KK/Stadtgemeinde Völkermarkt

Die Erweiterung des Stadtkernes gemäß Verordnungsentwurf, die im Einklang mit dem Kärntner Raumordnungsgesetz und der Kärntner Orts- und Stadtkern-Verordnung stehe, erfolge „im öffentlichen Interesse zur Stärkung der innerstädtischen Versorgungsstruktur“.

„Mehrwert“ durch größere Produktvielfalt

„Wenn wir von oben den Blick auf die Stadt Völkermarkt herab machen, kann man nicht wirklich ernsthaft behaupten, dass es sich um ein riesiges Gebiet jenseits des Stadtkerns handelt“, spielte Vizebürgermeister Peter Wedenig nach Motschnigs Vortrag auf die schmale streifenförmige Fläche nördlich der B 70 an. Mit der gesetzlich dafür notwendigen Erweiterung des Stadtkernes könnte sich auf dem öffentlichen Parkplatz mit rund 200 Stellplätzen unter anderem ein Lebensmittelmarkt ansiedeln – was seit Langem kolportiert wird. Bürgermeister Markus Lakounigg (SPÖ) nannte danach in seiner Wortmeldung das Kind beim Namen: „Ich sehe uns immer als Bezirksstadt, und ich sehe dieses Projekt, auch wenn der Billa Plus im Hintergrund steht“, sagte Lakounigg, der hinsichtlich des größeren Produktangebotes im Vergleich zu kleineren Lebensmittelmärkten von einem „Mehrwert“ für Völkermarkt sprach.

Bürgermeister Markus Lakounigg (SPÖ)
Bürgermeister Markus Lakounigg (SPÖ) © Thomas Hude

Neben der SPÖ stimmte auch die FPÖ der Erweiterung der Kernzone zu. „Ich glaube, dass sie ein wichtiger Schritt im Sinne der Weiterentwicklung für unsere Stadt und Region ist“, meinte Grebenjak. Mitgetragen wurde der Tagesordnungspunkt auch von der ÖVP-Fraktion, von der sich in der Gemeinderatssitzung dazu niemand zu Wort meldete.

Genehmigung durch die Landesregierung

Die beschlossene Verordnung zur Neufestlegung des Stadtkerns braucht nun noch die Genehmigung durch die Landesregierung. „Das aufsichtsbehördliche Verfahren wurde von uns bereits eingeleitet“, sagt Adrian Plessin, der Leiter der Abteilung 7 (Wirtschaftsstandort) des Landes Kärnten. Der von der Gemeinde Völkermarkt eingebrachte Antrag werde nun formalrechtlich auf die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen geprüft. „Das Vorhaben wird dann durch den raumordnungsfachlichen Amtssachverständigen des Landes abschließend beurteilt“, so Plessin weiter. Die Landesregierung muss innerhalb von „höchstens fünf Monaten“ mit Bescheid über die Genehmigung entscheiden.