Schlamperei, Täuschung, Amtsmissbrauch. Im Fall der doppelten Stimmabgabe in St. Jakob im Rosental ist die Palette der möglichen Straftaten unkonkret und breit gefächert. Fakt ist: Ein Wähler/eine Wählerin hat zweimal gewählt und seine/ihre Stimme wurde auch zweimal gewertet.
St. Jakob im Rosental
Welche Folgen die doppelte Stimmabgabe haben kann

