Mit einem weiteren kuriosen Fall müssen sich die Villacher Behörden derzeit befassen. Ein Stadtbewohner verweigert die Schneeräumung des vor seinem Haus befindlichen Gehwegs, wozu er zur Gefahrenabwehr verpflichtet wäre. Die Begründung des Mannes: Wegen der Corona-Vorgaben könne er dieser Aufgabe nicht nachkommen. Im Gegenzug nahm er gar die Stadt in die Pflicht. Diese solle stattdessen den Gehweg vor seinem Haus räumen oder gänzlich sperren.
Kuriose Diskussion mit Behörde
Hauseigentümer verweigert Schneeräumung: Corona-Verordnung als Begründung
Ein Villacher will seiner Pflicht zur Gehweg-Räumung nicht nachkommen. Er begründet dies mit der Corona-Verordnung, die ihm das nicht erlauben soll. Im Gegenzug fordert er von der Stadt die Räumung oder Sperre des Gehwegs ein. Geldstrafe droht.
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