Auch in der Region Villach ist das Thema Corona allgegenwärtig. Am Mittwoch erließ die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land eine Verordnung, mit der Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen gemäß dem Epidemiegesetz 1950 verfügt werden. Im Bezirk wurden zahlreiche Veranstaltungen nach den Vorgaben der Bundesregierung abgesagt. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar.
Verordnung gemäß Epedemiegesetz
Villachs Behörden in Alarmbereitschaft
Krisenstab und teils erschwerter Parteienverkehr bei BH Villach-Land und der Stadt. Rotes Kreuz stockt mit mobilem „Corona-Team“ auf.
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