Nach dem Terroranschlag im Februar sollte es heuer beim Villacher Kirchtag erstmals ein striktes Fahrzeugverbot am gesamten Gelände geben. „Zu den Veranstaltungszeiten werden wir heuer keine Autos am Kirchtagsgelände dulden. Von 10 Uhr vormittags bis zum Veranstaltungsende wird es keinen Fahrzeugverkehr geben, auch keine Lieferungen“, hieß es von Stadtpolizeikommandant Erich Londer Ende Juni. Mitten in der Kirchtagswoche und noch vor Durchsetzung des Verbots wird nun aber schon wieder eine Lockerung verkündet. Anrainer sollen doch einfahren dürfen. Die Gründe dafür werfen Fragen auf.
Anrainerverkehr durch das Gelände doch möglich
„Mit der Polizei wurde nun vereinbart, dass es für den Anrainerverkehr an zwei ausgewählten Stellen – im Bereich der Drauparkstraße sowie am Unteren Hauptplatz – während der Veranstaltungszeiten möglich ist, ein- und auszufahren“, heißt es in einer Aussendung vom Villacher Kirchtagsverein. Zu den Hintergründen dieser Lockerung scheiden sich die Geister: Die Polizei sieht den Veranstalter, den Verein, in der Verantwortung: „Das Fahrzeugverbot ist ein langjähriger Wunsch der Polizei, der nach dem Attentat heuer das erste Mal angegangen wurde. Die Umsetzung ist Sache des Veranstalters, heuer war es wohl einfach zu kurzfristig“, sagt Londer. Der Kirchtagsverein spielt den Ball zurück: „Wir haben die Vorgaben akzeptiert, als die Sperren bekannt gegeben wurden, das tun wir jetzt auch bei der Anpassung“, heißt es von Mitarbeiter Christian Kohlmayer. „Die Straßenrechtsbehörde der Stadt Villach verhängt eine Verordnung, diese gilt für Polizei und Veranstalter. Laut Verordnung ist auch heuer Anrainerverkehr zulässig, aber eben kanalisiert auf zwei Bereiche. Die Einfahrtssteuerung ist immer Polizeithema“, erklärt der langjährige Behördenleiter Alfred Winkler. Stadtmarketing-Geschäftsführer Pierre Bechler, der auch Hauptverantwortlicher der Veranstaltung ist, will die Causa nicht kommentieren.
Regeln lockerer als bei vergangenen Kirchtagen
Kurz und knapp: Die Polizei hat angestoßen und niemand für die Rahmenbedingungen gesorgt. Kurios an der Sache: Weil von einem Verbot ausgegangen wurde, gibt es nun auch keine Einfahrtsgenehmigungen für die Anrainer. Demnach kann auch schwer kontrolliert werden, wer ein solcher ist. In den vergangenen Jahren war das anders. Damals konnten Innenstadt-Bewohner vorab Zufahrtsberechtigungen beantragen, rund 100 Personen haben dies jährlich in Anspruch genommen. Heuer muss sich die Polizei auf die Angaben der Autofahrer verlassen, die auf das Gelände einfahren wollen. „Es ist weiterhin der Wunsch der Polizei, dass keine Autos aufs Gelände fahren. Wir hoffen, dass das nächstes Jahr umgesetzt werden kann“, sagt Londer.
Aus dem Kirchtagsverein meldet sich René Kopeinig zu Wort. Er spricht sich gegen die am Dienstag bekannt gegebene Lockerung aus: „Nicht alle Mitglieder des Vereins stehen hinter dem Umschwenken in dieser wichtigen Frage. Ich bin entschieden dagegen“, sagt er und verweist nicht nur auf den Sicherheitsaspekt, sondern auch auf „das Gemeinschaftsgefühl der Besucherinnen und Besucher“, das durch einen autofreien Kirchtag gestärkt werden würde.