Villach steht unmittelbar vor der größten Veranstaltung des Jahres: dem Villacher Kirchtag. Es wird das erste Mal sein, dass sich im Stadtkern nach dem Terroranschlag im Februar knapp eine halbe Million Menschen versammeln. Dort, wo vor wenigen Monaten ein 14-Jähriger erstochen und mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden, findet sich ab 27. Juli der Eingang zur Partymeile an der Drau.

Polizei und Kirchtagsverein schärfen mit einer Reihe an Vorkehrungen nach. So wird allen Fahrzeugen die Zufahrt zum Gelände untersagt, alle Einfahrten werden mit Betonböller versperrt. Zusätzlich soll es eine Videoüberwachung des Areals geben, Kontrollen von Besuchern werden bei Bedarf durchgeführt. 100 Polizisten und 75 Securities sollen in der Woche im Einsatz sein.

Diskussion um Messerverbot

Knapp eine Woche vor dem Fest keimt nun eine Diskussion um Jagdmesser in Lederhosen auf. Aufgebracht hat diese eine Empfehlung der Bauerngman: „Wir tragen selbst in der Tracht kein Jagdmesser. Es gibt kein Verbot, aber uns sollte der Hausverstand sagen, dass wir nach den Vorkommnissen auch ohne Messer feiern können“, sagt Großbauer Kurt Maschke. Mit dem Vorstoß regt er eine hitzige Diskussion um ein generelles Waffenverbot auf dem Kirchtagsareal an. Dieses gibt es nicht, wie es demnach auch kein Verbot für Jagdmesser gibt. „Ein Verbot der ‚Knicker-Jausenmesser‘ am Villacher Kirchtag kann der Veranstalter nicht durchsetzen. Der Grund dafür ist, dass das Veranstaltungsgelände durchgängig von jedermann – unabhängig ob Veranstaltungsbesucher oder nicht – über öffentliches Gut erreichbar ist. Damit ist keine Hausordnung mit Verbot möglich“, begründet Alfred Winkler, der den Kirchtag juristisch begleitet. Ein Verbot wäre generell aber umsetzbar, etwa nach dem Sicherheitspolizeigesetz und durch eine Waffenverbotszone. „Der Vorfall in Villach liefert ausreichend Grund, um eine Verordnung zu argumentieren und diese müsste auch jetzt noch umsetzbar sein“, sind sich mehrere Juristen auf Anfrage der Kleinen Zeitung einig. Polizei und Innenministerium wären am Zug. Das Innenministerium verneint diesen Ansatz klar: „Ein singulärer Vorfall ist nicht Grund genug für eine Waffenverbotszone. Das ist eine temporäre Maßnahme, die aufgrund gehäufter Vorfälle in Betracht gezogen werden könnte. Um der Bevölkerung vorzuschreiben, dass sie Gegenstände wie Messer aber auch Schraubenzieher nicht beiführen darf, braucht es gehäufte Gewaltvorfälle in der Vergangenheit und es braucht auch eine längere Vorlaufzeit“. Für ein Messerverbot in der Öffentlichkeit bräuchte es ein neues Gesetz, das mit dem Messertrageverbot derzeit auch diskutiert wird.

Infineon-Chef Reinhard Ploss, Kurt Maschke, Gerda Sandriesser, Bürgermeister Günther Albel
Großbauer Kurt Maschke (zw. v. li.) spricht einen Appell aus © Krainz

Der Villacher Stadtpolizeikommandant Erich Londer untermauerte gestern zumindest den Appell, auf Jagdmesser zu verzichten: „Auf dem Gelände findet sich kein Reh, das man aufbrechen müsste, auch kein anderes Tier, das man zerlegen müsste. Es gibt keinen Grund, warum man ein Messer bei sich tragen muss. Dass wir bei Messer von Traditionen abweichen, sollte nachvollziehbar sein. Wir von der Polizei wollen keine Jagdmesser haben, jede Gefahr, die wir minimieren können, ist geholfen“, sagt Londer.

Erich Londer Polizei Villach Jänner 2017
Stadtpolizeikommandant Erich Londer ist Hauptverantwortlicher für den Kirchtag © KLZ/Markus Traussnig

Unterschiedliche Meinungen zum Thema

Mehrere Politiker haben sich in die Diskussion eingeklinkt. FPÖ-Nationalratsabgeordneter Wendelin Mölzer ist gegen ein Verbot. „Warum sollen wir Kärntner wegen einem syrischen Terroristen keine Messer mehr in der Ledernen mitführen?“, hinterfragt er. Unverbindlich gab sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Gelebtes Brauchtum wird nie gegen die Sicherheit sprechen“. Ein Ja zum Verbot kommt von TK-Chef Gerhard Köfer. Aus der Villacher Stadtpolitik hat sich zum Thema niemand zu Wort gemeldet.

Bereits umgesetzt ist ein Verbot auf dem Oktoberfest in München, dort ist dies einfacher zu regeln, da das Veranstaltungsgelände kein öffentliches Gut ist.