Die sechs Sozialmärkte in Kärnten haben auch während des Lockdowns zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Im Sozialmarkt in St. Veit (Hauptplatz 1) gelten ebenfalls die üblichen Öffnungszeiten - nämlich von Montag bis Freitag, 09 Uhr bis 12 Uhr. Einkaufsberechtigt sind sozial bedürftige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, EU-Bürger sind, sowie Asylberechtigte mit Bestätigung des Landes Kärnten. Vorzuweisen sind Lichtbildausweis, Verdienstnachweis und Meldezettel.
St. Veit
Sozialmarkt hat auch im Lockdown uneingeschränkt geöffnet
Die Sozialmärkte in Kärnten haben während des Lockdowns zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Das gilt auch für den Sozialmarkt in St. Veit.
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