Über 20 Jahre lang haben Asfinag, Bürgerinitiativen, Anrainer und das Land Kärnten geplant, gestritten und gekämpft. Mit einem Machtwort des Verkehrsministeriums sollte die Entscheidung um die Klagenfurter Schnellstraße (S 37) gefallen sein. „Es ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig“, erklärte die oberste Verkehrsbehörde per Bescheid. Einen Antrag auf Überprüfung hatte im Vorjahr der Naturschutzbeirat eingereicht. Weil ein Einspruch beim Bundesverfassungsgericht möglich sei, hält man sich bei der Asfinag noch bedeckt.