Nun ist auch in St. Veit der Wolf angekommen. Mehrere Sichtungen haben es bestätigt, die jüngste habe am Dienstag stattgefunden. Da es sich um einen Risikowolf handelt, darf er erlegt werden.

„Ja, es stimmt. Es wurde ein Wolf gesichtet“, bestätigt Bezirksjägermeister Alfons Kogler. Diese Sichtungen gab es im Umkreis von zehn Kilometern um die Stadt St. Veit. Und genau das ist auch der Grund, warum es sich um einen sogenannten Risikowolf handelt. „Das Risiko besteht, da er sich auch im Bereich von bewohnten Gebieten aufhalten könnte“, erklärt Kogler. „Menschen und andere Tiere sind durch ihn gefährdet.“

Wolf darf der Wildbahn entnommen werden

Genau aus diesem Grund gibt es einen aufrechten Entnahmebescheid. Im Jägerjargon sagt man, dass er der Wildbahn entnommen werden darf. Im Volksmund würde man sagen, dass man ihn erlegen darf. „Wenn ein Wolf ein Risiko darstellt, wird er rechtmäßig entnommen. Die Jäger stehen zur Seite, um die Menschen und die Landwirtschaft zu schützen.“ Dabei stellt Kogler klar, dass kein Jäger einen Wolf proaktiv bejagen möchte. „Es ist eine Notwendigkeit.“

Die Jägerschaft wurde bereits informiert, dass der Wolf sein Unwesen treibt und erlegt werden darf. Bis 17. April ist der Entnahmebescheid aufrecht.