Diese Nachricht dürfte viele Osttiroler Schafbauern nicht freuen. Die beiden Wölfe 108MATK und 121FATK, die auf der Lavanter Alm ihr Unwesen getrieben haben, dürfen nicht abgeschossen werden. Umweltdachverband, Ökobüro, Naturschutzbund und WWF haben den Bescheid mit Erfolg beeinsprucht. Das Landesverwaltungsgericht hat den Abschussbescheid an das Land zurückverwiesen. Begründung: Es sei nicht sichergestellt, dass die richtigen Wölfe entnommen werden. Der bis zum 31. Oktober 2022 geltende Abschussbescheid ist damit nicht mehr vollstreckbar.
Osttirol
Wölfe von Lavant dürfen nicht abgeschossen werden
Das Landesverwaltungsgericht hat den Abschussbescheid für die beiden Wölfe in Lavant zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die "richtigen" Wölfe entnommen werden.
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