Nachtschwärmer sehen derzeit schwarz. Und das zurecht. In Zeiten von Corona und der herrschenden Unsicherheit sind nächtliche Barbesuche für viele nicht die erste Wahl in Sachen Freizeitbeschäftigung. Dazu kommen die verschärften Covid-19-Auflagen der Bundesregierung, die ab Montag gelten: Speisen und Getränke dürfen lediglich im Sitzen eingenommen werden und nur zehn Personen an einem Tisch Platz nehmen. Gäste müssen, sobald sie sich vom Tisch erheben, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Als gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde gilt ausnahmslos 1 Uhr. Die Sperrstundenverlängerung für geschlossene Feierlichkeiten – wie es sie bisher gegeben hat – ist somit hinfällig.